Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 01.07.2018

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Dienst-, Werk- und Serviceleistungen der Firma WEB & NET - Jens Neumann (nachfolgend WEB & NET genannt) sowie für den Verkauf von selbst erstellter Software sowie neuer oder gebrauchter Hardware, falls diese auf eigene Rechnung verkauft wird. Sie gelten auch für hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte und Beratungen.

(2) WEB & NET erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage der jeweils gültigen Geschäftsbedingungen von WEB & NET. Das gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.

(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten oder von WEB & NET per E-Mail bestätigt werden.

(4) Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag kommt entweder mit der Unterzeichnung eines schriftlichen Werkvertrages durch beide Vertragsparteien oder mit Zugang einer Auftragsbestätigung von WEB & NET gegenüber dem Kunden auf dessen schriftliche Bestellung zustande.

(2) Nebenabreden, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren. Frist- und Terminabsprachen sind in jedem Falle schriftlich festzuhalten.

(3) Ein Verzicht auf die Schriftform ist nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien und bei Aufträgen unter einem Wert von 5.000 EUR möglich.

(4) WEB & NET kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und/oder einer Vorauszahlung oder Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

(5) Soweit WEB & NET sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

(6) WEB & NET behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) WEB & NET erstellt, wartet, verändert oder aktualisiert Internet-Seiten (Webseiten) und Internet-Präsenzen (Websites) sowie ihre Bestandteile (z.B. Bilder). Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem entsprechenden Vertrag und den beigefügten Anlagen oder dem zugrunde liegenden verbindlichen Angebot.

(2) WEB & NET verkauft und liefert grundsätzlich keine Hardware oder handelsübliche Software. Erfolgt durch Vermittlung von WEB & NET ein Kauf von Hardware oder handelsüblicher Software, so entsteht das Vertragverhältnis direkt zwischen dem Verkäufer und dem Kunden von WEB & NET. Gewährleitungsansprüche und alle anderen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Verkäufer der Ware, nicht jedoch gegenüber WEB & NET.

(3) Soweit WEB & NET entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) WEB & NET räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an allen für ihn erstellten Webseiten und ihren Bestandteilen ein, sobald die Abnahme als Ordnungsgemäß erfolgt ist und die vereinbarten Entgelte an WEB & NET entrichtet wurden. Dieses Nutzungsrecht wird nur in Form eines nicht ausschließlichen Rechtes zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten gewährt. Ein Verleih oder eine Vervielfältigung der Software zur Weitergabe an Dritte bedarf der Genehmigung durch WEB & NET.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, bleiben die Nutzungsrechte an allen graphischen Elementen, die für eine höhere Auflösung als 96 Dpi durch WEB & NET erstellt wurden, bei WEB & NET und müssen vom Kunden gesondert erworben werden.

(3) WEB & NET räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an einem für ihn erstellten Firmenlogo für eine höhere Auflösung als 96 Dpi ein, sobald die Abnahme als Ordnungsgemäß erfolgt ist und die vereinbarten Entgelte an WEB & NET entrichtet wurden.

(4) Die Nutzungsrechte enthalten kein Recht zur Bearbeitung oder sonstigen Veränderung der verkauften Ware. Dieses ist gesondert durch WEB & NET einzuräumen.

(5) Abweichende Regelungen und die Übertragung von Nutzungsrechten sind schriftlich festzuhalten. Mündliche Absprachen hierzu sind ungültig.

§ 5 Auslieferung der erstellten Seiten und Elemente

(1) Die Auslieferung aller Webseiten und ihrer Bestandteile durch WEB & NET erfolgt durch Upload auf den Webserver des Kunden. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung per E-Mail oder Telefon.

(2) Ist die Auslieferung der Webseiten und ihrer Bestandteile durch WEB & NET durch Upload auf den Webserver des Kunden nicht möglich oder nicht gewünscht, erfolgt die Auslieferung nach Vereinbarung mit dem Kunden per E-Mail als angehängtes ZIP-File, oder auf CD-ROM.

§ 6 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Daten auf den Webserver des Kunden überspielt sind oder der vereinbarte Datenträger zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Diese Regelungen gelten auch bei frachtfreier Lieferung.

(2) Bei Lieferungen mit Aufstellung, Installation oder Einrichtung, geht die Gefahr mit der Übergabe am vereinbarten Lieferort an den Kunden über. Diese Regelungen gelten auch bei frachtfreier Lieferung.

(3) Wenn der Versand, die Zustellung oder die Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr auf den Kunden über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleibt die gelieferte Ware oder Werk Eigentum von WEB & NET.

(2) Die an den Kunden verkauften Waren werden durch den Einbau keine wesentlichen Bestandteile einer anderen beweglichen Sache oder eines Gebäudes. Ebenso werden an den Kunden gelieferte Dateien aller Art durch den Upload zum Kunden oder auf einen Webserver des Kunden keine wesentlichen Bestandteile einer anderen beweglichen Sache oder eines elektronischen Gerätes.

(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung untersagt.

(4) Im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsvorganges ist es dem Kunden gestattet, die Produkte oder seine Nutzungsrechte daran weiter zu veräußern. Im Falle eines solchen Verkaufs tritt der Kunde bereits jetzt alle aus der Veräußerung entstehenden Forderungen an WEB & NET ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung berechtigt. Daneben steht es WEB & NET frei, diese Forderung auch selbst einzuziehen. WEB & NET wird von diesem Recht jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, er sich nicht im Zahlungsverzug befindet und er nicht zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist.

(5) Der Kunde ist auf Verlangen von WEB & NET verpflichtet, WEB & NET die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu benennen sowie alle weiteren zum Einzug benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen und den Schuldnern die Abtretung der Forderung anzuzeigen. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - wird der Kunde auf das Eigentum von WEB & NET hinweisen und WEB & NET davon unverzüglich unterrichten. Die mit der Verfolgung der Rechte von WEB & NET aus dem Eigentumsvorbehalt verbundenen Kosten trägt der Kunde.

(6) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WEB & NET nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Einstellung der Leistung sowie zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe der Waren und zur Löschung der Daten verpflichtet.

§ 8 Rechte aus Mängeln

(1) Treten innerhalb der Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen an den gelieferten Waren Mängel auf, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu fordern.
WEB & NET kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

(2) Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Kunden vorbehalten, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen gegenüber WEB & NET angemessen den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Einer Frist bedarf es nicht, sofern die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßigem Aufwand verweigert wird, oder wenn die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für WEB & NET unzumutbar ist.

(3) Erfolgt aufgrund von (2) ein Rücktritt vom Vertrag, so bleibt bei Dienst- und Werkleistungen die Zahlungsverpflichtung für bereits erbrachte Leistungen bestehen.

(4) Mängelansprüche für offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen, sofern der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei WEB & NET anzeigt.

(5) Die Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Verkauf von Software beträgt 24 Monate, gerechnet ab dem Gefahrübergang. Für Ansprüche wegen Werkleistungen beträgt die Frist 12 Monate ab Abnahme oder Gefahrübergang.

(6) Keine Rechte wegen Mängeln bestehen in folgenden Fällen:

(a) Bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund von besonderen äußeren Einflüssen entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

(b) Bei unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte für diese Änderungen und Instandsetzungsarbeiten sowie daraus entstehenden Folgen.

(c) Bei offensichtlicher Beschädigung, nicht fachgerechter oder nicht vereinbarungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware durch den Kunden.

(d) Bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.

(e) Bei fehlerhafter Ausgabe der Webseiten auf anderen Browsern als der zum Upload-Zeitpunkt jeweils aktuellsten Version des Browsers Mozilla Firefox, soweit nicht vertraglich die korrekte Ausgabe auf anderen Browsern oder Versionen vereinbart wurde.

(f) Bei fehlerhafter Ausgabe der Webseiten bei einer anderen als der vereinbarten Bildschirmauflösung im maximierten Modus des Browsers. Wurde keine abweichende Bildschirmauflösung für die Ausgabe der Webseiten vereinbart, wird eine Auflösung von 1920 x 1080 Pixel zugrunde gelegt.

(g) Bei fehlerhafter Ausgabe der Webseiten auf einem Drucker.

(h) Bei Nicht-Annahme der Eintragung bei Suchdiensten und für die Platzierung des Eintrages, ebenso wenig wie für die gelisteten Informationen, wenn deren Inhalt aufgrund der Art ihrer Erbringung nicht WEB & NET zu vertreten hat.

(7) Im Hinblick auf Rechtsmängel wegen der Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte gilt, dass WEB & NET lediglich verpflichtet ist, die Leistungen im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.

(8) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und erfolgt der Erwerb gemäß den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbetrieb des Kunden, so finden zusätzlich die folgenden Regelungen Anwendung:

(a) Die Rüge- und Untersuchungspflichten der §§ 377 ff. HGB werden ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen. Sofern eine Rüge nicht spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich bei WEB & NET eingeht, gilt die Ware als genehmigt.

(b) Die Mängelansprüche des Kunden beim Erwerb von neu hergestellter Software verjähren entgegen den obigen Bestimmungen innerhalb von einem Jahr.

(c) Veräußert WEB & NET an den Kunden gebrauchte Waren, so erfolgt dies unter Ausschluss von Mängelansprüchen.

(d) Werden Mängelansprüche im Zusammenhang mit Werbeaussagen geltend gemacht, obliegt dem Kunden die Beweislast dafür, dass diese Werbeaussagen für den Kaufentschluss kausal waren.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Für Personenschäden haftet WEB & NET gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für Sach- und Vermögensschäden haftet WEB & NET, soweit diese durch WEB & NET vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Im Übrigen haftet WEB & NET für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der WEB & NET beruhen. Soweit WEB & NET leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der WEB & NET ist die Haftung darüber hinaus in Bezug auf Sach- und Vermögensschäden auf den halben Auftragswert begrenzt.

(5) Bei der Beschädigung von Datenmaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.

(6) Die Haftungsbeschränkungen und - begrenzungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei schriftlicher Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache durch WEB & NET sowie bei der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz).

(7) Dieses gilt auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von WEB & NET.

(8) Im Übrigen ist die Haftung von WEB & NET ausgeschlossen. Insbesondere haftet WEB & NET in folgende Fällen nicht:

(a) WEB & NET haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen WEB & NET-Leistungen unterbleiben. WEB & NET haftet nicht für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden, egal, ob diese beim Kunden oder Dritten entstehen.

(b) WEB & NET haftet nicht für die auf den Webseiten veröffentlichten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(9) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die WEB & NET oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der WEB & NET-Dienstleistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 10 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von WEB & NET sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet:

(a) WEB & NET alle zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen, insbesondere Seiteninhalte, fristgerecht zur Verfügung zu stellen;

(b) WEB & NET innerhalb von 14 Tagen über alle Änderungen zu informieren, die die Grundlage des Vertrages mit WEB & NET berühren;

(c) Anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

(d) WEB & NET erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Programmierfehler) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

(e) Nach Abgabe einer Störungsmeldung, die WEB & NET durch die Überprüfung der Webseite entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag;

(f) Mitarbeiter von WEB & NET sowie von WEB & NET beauftragten Service-Techniker kostenfrei bei Fehlersuche und Serviceleistungen zu unterstützen. Insbesondere wird der Kunde an den vereinbarten Terminen WEB & NET Zugang zu allen in seinem Besitz befindlichen von WEB & NET erstellten oder verkauften Waren (Software, Hardware, Internetdateien etc.) verschaffen und Beschreibungen der Störungen und technischen Probleme liefern.

(g) Durch WEB & NET erstellte oder veränderte und auf der Projektsite zur Ansicht zur Verfügung gestellte Webseiten schnellstmöglich nach Bekanntgabe der Fertigstellung abzunehmen oder Korrekturen zu veranlassen. Als bekannt gegeben gilt die Fertigstellung bei telefonischer Information als sofort nach dem Gespräch, bei Übermittlung per E-Mail am nächsten Werktag, der auf die Absendung einer entsprechenden Bekanntmachung per E-Mail folgt. Werden vom Kunden nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung Korrekturen oder Änderungen verlangt, gelten die Seiten als ohne Beanstandung abgenommen und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Alle danach in Auftrag gegebenen Korrekturen und Arbeiten an den Seiten werden gesondert berechnet;

(h) Die Verwendung aller durch WEB & NET erstellten Webseiten und ihrer Bestandteile zu unterlassen, die nicht ordnungsgemäß von WEB & NET an ihn ausgeliefert wurden. Untersagt ist insbesondere die Verwendung von Mustern und von auf der Projektsite zur Verfügung gestellten Programmen, Dateien, Webseiten und deren Bestandteile;

(i) WEB & NET den entstandenen oder vereinbarten sachlichen und personellen Aufwand und getätigte Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung durch den Kunden zu erstatten.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in (1) genannten Pflichten, ist WEB & NET nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) WEB & NET stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlagen vereinbarten Leistungen zu den dort genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen in Rechnung. Sind im Vertrag nebst Anlagen keine Tarife festgelegt, gelten die aktuellen Standard-Preislisten von WEB & NET.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme des Werkes als Ordnungsgemäß, mit der Lieferung des Produktes oder nach der Erbringung der Serviceleistungen. Die Leistungen von WEB & NET werden mit Zugang der Rechnung fällig. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet.

(3) Im Falle von Teillieferungen ist WEB & NET zu Teilabrechnungen berechtigt.

(4) In einem Pflegevertrag vereinbarte Entgelte sind monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

(5) Sonstige Entgelte, insbesondere diejenigen, die bei Aktualisierung nach Bedarf fällig werden, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.

(6) Der Rechnungsbetrag muss spätestens zur auf der Rechnung angegebenen Frist auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

(7) Die Abrechnung der zeitabhängigen Leistungen von WEB & NET erfolgt in Abrechnungseinheiten zu je 15 Minuten (0,25 Stunden), wobei jeder angefangene 15-Minuten-Block voll berechnet wird. Für jede Tätigkeit, die nach Zeitdauer abgerechnet wird, werden unabhängig von ihrer Länge mindestens 30 Minuten (0,5 Stunden) berechnet. Die Angabe der Zeiten erfolgt in 1/100 einer Stunde. Somit entsprechen 15 Minuten = 0,25 Stunden, 30 Minuten = 0,5 Stunden und 45 Minuten = 0,75 Stunden.

(8) Für die Leistungen "Überarbeiten einer Webseite" und "Erstellen eines Bildes oder einer Grafik" gelten die angegebenen Preise für eine Bearbeitungszeit von maximal 30 Minuten. Bei höherem Aufwand wird der wirkliche Zeitbedarf in Rechnung gestellt.

§ 12 Zahlungsverzug

(1) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die Rechnung auf eine Mahnung von WEB & NET, die nach der Fälligkeit des Entgeltes erfolgt, nicht zahlt. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner einer Geldforderung unabhängig von einer Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug kommt, bleibt unberührt.

(2) WEB & NET stellt bei Zahlungsverzug Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen in Rechnung. Durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten werden je Mahnung pauschal mit fünf Euro berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass WEB & NET im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) WEB & NET kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt und WEB & NET gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, alle bis zur Wirksamkeit der Kündigung aufgelaufenen und fälligen Entgelte zu zahlen.

(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt WEB & NET vorbehalten.

§ 13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche von WEB & NET kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die WEB & NET die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von WEB & NET oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten - hat WEB & NET auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen WEB & NET, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(3) Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Die Einhaltung von Fristen durch WEB & NET setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen, insbesondere der Mitwirkungspflichten des Kunden, voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn WEB & NET die Verzögerung zu vertreten hat.

(5) Kommt WEB & NET in Verzug, so ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von WEB & NET innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt, weiter auf der Leistung besteht und/oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht.

(6) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und erfolgt der Erwerb gemäß den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbetrieb des Kunden, so finden zusätzlich die folgenden Regelungen Anwendung:

(a) Kommt WEB & NET in Verzug, so kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 %, des Kaufpreises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden konnte.

(b) Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in a) genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer WEB & NET etwa gesetzten Nachfrist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wir. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von WEB & NET zu vertreten ist.

(c) Wenn Leistungen von WEB & NET durch den Kunden nicht schriftlich abgenommen wurden, beginnt die Verjährung erst mit Stellung der Rechnung durch WEB & NET. Insofern verzichtet der Kunde auf die Einrede der Verjährung bei Stellung der Rechnung erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen.

(d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

§ 14 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Sowohl WEB & NET als auch der Vertragspartner verpflichten sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, alle Informationen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben, als vertraulich zu behandeln.

(2) Die dem Kunden überlassenen Internetseiten, Programme und weitere Daten sowie Software sind eine vertrauliche Information von WEB & NET bzw. den Lizenzgebern. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die oben genannten Waren gegen unerlaubte Preisgabe oder Benutzung sowie unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung zu schützen, soweit sie nicht durch Ihren Verwendungszweck explizit zur Veröffentlichung bestimmt sind.

(3) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß den aktuell gültigen Datenschutzgesetzen davon unterrichtet, dass WEB & NET seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Weitere Regelungen und Erklärungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von WEB & NET, die jederzeit auf der Website von WEB & NET einsehbar ist.

(4) Soweit sich WEB & NET Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist WEB & NET berechtigt, die notwendigen Daten des Vertragspartners offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

(5) WEB & NET steht dafür ein, dass alle Personen, die von WEB & NET mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung beachten.

(6) Soweit dies für die Nutzung der Leistungen von Unterauftragnehmern oder zur Beantragung von Domain-Namen oder Hosting-Leistungen oder die Eintragung in Suchdiensten erforderlich ist, werden Informationen über den Vertragspartner Dritten zugänglich gemacht.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist 25479 Ellerau, Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz von WEB & NET ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an nachstehend genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

WEB & NET - Webdesign & Internetservices
Jens Neumann
Hinterer Kamp 12
D-25479 Ellerau

Telefon: +49 4106 129500
Fax: +49 4106 129501
E-Mail : info@web-und-net.de

(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger des Vertragspartners von WEB & NET gebunden.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.